Amtlich beglaubigte Übersetzungen

Falls Sie eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigen, dann sind Sie bei uns genau richtig!

Beglaubigte Übersetzungen sind rechtsgültig und werden beispielsweise dann benötigt, wenn das Dokument bzw. die Übersetzung in einem offiziellen Rahmen von Bedeutung ist, also wenn das Dokument bei einem Amt, Gericht, Botschaft, Notariat oder einer anderen offiziellen Institution vorgelegt werden soll.

Was für Dokumente betroffen sein können?

Hier einige Beispiele:

  • Dokumente für den Import/Export
  • Internationale Verträge
  • Urteile
  • Urkunden (Geburtsurkunden. Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Führerscheine…)
  • Handelsregisterauszüge
  • Strafregisterauszüge
  • Zeugnisse, Diplome

Was wenn das Dokument im Ausland vorgelegt werden soll?

Je nach Einzelfall kann es sein, dass eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung nicht reicht, sondern dass zusätzlich eine Apostille erforderlich ist. Dies hängt beispielsweise davon ab, in welchem Staat und zu welchem Zweck Die Übersetzung benötigt wird. Die Apostille – eine internationale Form von amtlichen Beglaubigungen – wird von der kantonalen Staatskanzlei erstellt.

Gerne erstellen wir Ihnen, auf Wunsch, beglaubigte Übersetzungen. Eine Beglaubigung ist mit einem Aufpreis verbunden.